Die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Vermieter und dem Einzelunternehmen alleshuette.at A. Scheiring (Inhaber Ing. Mag. (FH) Alexander Scheiring), Oberdorf 40, 6406 Oberhofen, Österreich, nachstehend als Vermittler bezeichnet. Stand: 01. 03. 2021.

1. Buchungsablauf

Nachdem ein Gast auf Basis der Angaben des Vermieters alle notwendigen Eingaben für eine unverbindliche Anfrage getätigt hat, erhält dieser ein Angebot aufgrund seiner Auswahl bzw. Eingaben. Nachdem ein Gast daraufhin eine verbindliche Buchungsanfrage, welche den Gast für eine Dauer von 24 Stunden ab Absenden der verbindlichen Buchungsanfrage bindet, an den Vermieter über die Urlaubsplattform des Vermittlers abgeschickt hat, wird dem Vermieter an die hinterlegte E-Mail Adresse ebendiese Benachrichtigung mit allen notwendigen Informationen zur verbindlichen Buchungsanfrage des Gastes übermittelt. Der Vermieter hat jeweils zwei Möglichkeiten diese verbindliche Buchungsanfrage zu beantworten: a) Ablehnung der verbindlichen Buchungsanfrage des Gastes oder b) Annahme der verbindlichen Buchungsanfrage des Gastes.

Sollte der Vermieter nicht innerhalb der oben genannten Frist (24 Stunden ab Absenden der verbindlichen Buchungsanfrage des Gastes) eine Aktion nach lit. a) oder b) ausführen, wird dem Gast automatisch eine Benachrichtigung nach lt. a) zugestellt. Eine weitere Bearbeitung dieser verbindlichen Buchungsanfrage ist nicht mehr möglich. Der Vermittler leitet die Antwort des Vermieters lediglich als Erklärungsbote im Auftrag des Vermieters an den Gast weiter. Mit Zustandekommen eines verbindlichen Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Gast wird dem Vermieter eine Zusammenfassung der Buchung samt Kontaktdaten des Gastes an die hinterlegte E-Mail Adresse des Vermieters zugestellt. Gleichzeitig wird dem Gast an dessen hinterlegte E-Mail Adresse eine Bestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage/Reservierung samt Kontaktdaten und Informationen des Vermieters zugestellt.

Alternative Reservierungsbestätigung (Anzahlung): Sollte eine Buchungsbestätigung seitens des Vermieters erst ausgesprochen werden, sobald eine Anzahlung auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen ist, muss im Vermieterbereich diese Option durch den Vermieter aktiv und selbstständig oder durch Auftrag an den Vermittler durch diesen aktiviert werden (Vermieterbereich –> Übersicht –> Unterkunft bearbeiten –> Reiter Allgemein –> Reiter Einstellungen –> Art der Buchungsannahme). Die Aktivierung dieser Option bewirkt, dass dem Gast bei Vorgehensweise nach lit. b) anstatt einer Buchungsbestätigung eine Reservierungsbestätigung an die hinterlegte E-Mail Adresse zugestellt wird. Der Vermieter ist sohin verpflichtet mit dem Gast selbstständig in geeigneter Form und in angemessener Frist auf geeignete Weise in Kontakt zu treten und ihm alle notwendigen Informationen (Kontoinformationen, etc.) für eine erfolgreiche Überweisung/Anzahlung zukommen zu lassen sowie  dem Gast nach Erfolgseintritt der Vorgaben des Vermieters, welche zu einer Buchungsbestätigung führen, anschließend die Buchung selbstständig zu bestätigen.

Bei folgenden Ablehnungsgründen ist der Vermittler berechtigt 50 Prozent des Entgelts in Rechnung zu stellen, welches bei Annahme gem. lit. b) angefallen wäre: Der Vermieter führt nicht innerhalb der oben genannten Frist (24 Stunden ab Absenden der verbindlichen Buchungsanfrage des Gastes) eine Aktion gem. lit. a) oder b) durch. Der Vermieter lehnt eine verbindliche Buchungsanfrage eines Gastes ab, da der Belegungsplan auf der Urlaubs-Plattform nicht wahrheitsgemäß gepflegt wurde. Der Vermieter lehnt eine verbindliche Buchungsanfrage eines Gastes ab, weil er den anfragten Buchungszeitraum aus anderen Gründen freihalten möchte.

2. Entgelt | Zahlungsfristen

Nach erfolgreicher Abwicklung einer verbindlichen Buchung/Reservierung (= mit Zustandekommen eines verbindlichen Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Gast durch Annahme einer verbindlichen Buchungsanfrage des Gastes durch den Vermieter) über die Urlaubsplattform des Vermittlers oder auf andere Weise wird ein Entgelt fällig.

Der Vermieter wählt eines der folgenden Preismodelle bestehend aus Provisionssatz und Fixkosten, indem dieser das gewählte Preismodell dem Vermittler auf geeignete Weise spätestens 3 Werktage nach Aufforderung durch den Vermittler bekannt gibt: A) 15% Entgelt pro Buchung + keine Fixkosten, B) 13% Entgelt pro Buchung + € 29 Euro pro Monat oder C) 11% Entgelt pro Buchung + € 49 Euro pro Monat.

Das Entgelt pro Buchung definiert sich durch den Übernachtungsgesamtpreis exklusive Endreinigung, Kurtaxe, Kaution inklusive anderer Nebenkosten und Zusatzleistungen. Fixkosten sind jene Kosten, welche monatlich zusätzlich zu dem vereinbarten Provisionssatz jeweils am Monatsersten ab Veröffentlichung der Unterkunft auf der Urlaubsplattform des Vermittlers fällig werden. Bei jährlicher Zahlung der monatlichen Fixkosten mit dem ersten Monatsbetrag wird ein Abschlag von einem Monatsbetrag pro Kalenderjahr gewährt. Bei Kündigung seitens des Vermieters werden im voraus bezahlte Fixkosten nicht rückerstattet.

Sollte der Vermieter die Option „Alternative Reservierungsbestätigung (Anzahlung)“ aktiviert haben, wird die Provision nicht erst mit Zustandekommen eines verbindlichen Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Gast durch Annahme einer verbindlichen Buchungsanfrage des Gastes durch den Vermieter fällig, sondern bereits durch Bestätigung der Reservierung über die Urlaubsplattform des Vermittlers.

Das Entgelt pro Buchung muss, außer im Falle einer abweichenden Regelung durch schriftliche Vereinbarung zwischen Vermittler und Vermieter, binnen 7 Tagen ab Rechnungsstellung auf dem Konto des Vermittlers eingegangen sein. Die monatlichen Fixkosten müssen jeweils zum ersten des Monats auf dem Konto des Vermittlers eingegangen sein.

3. Nachträgliche Rückerstattung des Entgelt

Bei Stornierung einer Buchung durch den Gast wird dem Vermieter das Entgelt, abzüglich von 15% der vom Vermieter an den Gast verrechneten Stornogebühren zurückerstattet, wenn der Vermieter dies dem Vermittler schriftlich binnen 14 Tagen ab Bekanntwerden überprüfbar nachgewiesen hat.

Sollte der Vermieter die Option „Alternative Reservierungsbestätigung (Anzahlung)“ aktiviert haben und nach Bestätigung der Reservierung über die Online-Urlaubsplattform des Vermittlers die Anzahlung seitens des Gastes nicht fristgerecht erfolgt sein und daraufhin kein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande  kommen, wird das Entgelt zurückerstattet, wenn der Vermieter dies dem Vermittler schriftlich binnen 7 Tagen ab Fristablauf der geforderten Anweisung der Anzahlung überprüfbar nachgewiesen hat.

Hat der Vermieter keine Stornobedingungen definiert oder die Stornierung nicht binnen 14 Tagen ab Bekanntwerden überprüfbar nachgewiesen, wird das Entgelt nicht rückerstattet. Bei Stornierung einer Buchung durch den Vermieter oder höherer Gewalt wird das Entgelt nicht rückerstattet.

4. Zahlungsverzug | Entgeltänderung

Geht das Entgelt nicht innerhalb der in Punkt 2 genannten Frist auf dem Konto des Vermittlers ein, ist der Vermittler berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen, den Vermittlungsvertrag zu kündigen und die Unterkunft von der Urlaubsplattform und allen verbundenen Seiten zu löschen. Rechtliche Schritte bleiben dem Vermittler vorbehalten.

5. Vertragslaufzeit | Vertragsauflösung | Schadenersatz

Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem gewählten Tarifprodukt und den einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tarifprodukte ohne vordefinierte Laufzeit können von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Vermittler ist zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Vermieters die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Vermieter wissentlich direkte Absprachen mit dem Kunden trifft, um den Vermittler zu schädigen, gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen vertragliche Vorschriften verstößt. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung andererseits liegt im freien Ermessen des Vermittlers. Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Bereitstellungspflichten, Preisangaben

Der Vermieter erklärt sich einverstanden, alle relevanten Informationen und Bildmaterialien dem Vermittler für das Internetportal bereit zu stellen. Alle Änderungen, sind dem Vermittler sofort nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen, sodass der Vermittler die aktuellen Änderungen auf der Internetseite veröffentlichen kann, insofern keine technische Möglichkeit vorhanden ist, Informationen selbständig zu bearbeiten.

Der Vermieter hält den zur Verfügung gestellten Belegungsplan stets aktuell, verpflichtet sich zu einer wahrheitsgemäßen Darstellung seiner Verfügbarkeiten und wird keine Verfügbarkeiten ohne wichtigen Grund zurückhalten.

Der Vermieter verpflichtet sich alle im Zusammenhang mit seiner Unterkunft stehenden Preise dem Vermittler in geeigneter Form binnen 14 Tagen ab Aufforderung für mindestens 12 Monate im Voraus schriftlich bekanntzugeben. Es soll stets gewährleistet sein, dass die Preisangaben für mindestens 12 Monate in die Zukunft zur Verfügung stehen.

7. Gewährleistung

Der Vermieter gewährleistet, dass alle dem Vermittler übermittelten Unterkunftsbilder, Unterkunftsbeschreibungen, etc. dem aktuellen Zustand des Bestandsobjektes entsprechen, den der Gast bei Ankunft und während seines Aufenthalts vorfindet.

Jegliche relevante Änderung am Bestandsobjekt ist dem Vermittler unmittelbar anzuzeigen, insofern keine technische Möglichkeit vorhanden ist, Informationen selbständig zu bearbeiten.

8. Haftung

Sofern durch Verschulden des Vermieters eine Doppelbelegung entstanden ist, verpflichtet er sich, eine vergleichbare Ersatzunterkunft zu stellen. Unberührt bleiben allfällige Schadenersatzverpflichtung des Vermieters gegenüber dem Vermittler oder Gast.

Der Vermieter haftet für die von ihm gemachten Angaben. Im Falle einer Beanstandung kommt der Vermieter für die Entschädigung gegenüber dem Gast auf.

9. Datenschutz

Der Vermittler als auch der Vermieter verstehen sich als gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 EU-DSGVO.

Es werden folgende datenschutzrechtlich relevante Daten Betroffener erhoben, verarbeitet und/oder weitergeleitet: Vermieterkontaktdaten, Kundenkontaktdaten

Es werden folgende datenschutzrechtlich relevanten Kategorien von Daten erhoben, verarbeitet oder weitergeleitet: Anrede (Geschlecht), Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Die Erhebung, Verarbeitung oder Weiterleitung dieser datenschutzrechtlich relevanten Daten ist einerseits notwendig, um die vertragliche Verpflichtung des Vermittlers gegenüber dem Vermieter und anderseits die vertragliche Verpflichtung des Vermittlers gegenüber dem Kunden (Gast) einzuhalten.

Vermittler und Vermieter verpflichten sich den Datenschutz gem. EU-DSGVO einzuhalten.

Sollten Betroffene Ihre Rechte (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruchsrecht) gegenüber dem Vermittler geltend machen, wird er den Vermieter umgehend von diesem Umstand informiert. Sollten Betroffene Ihre Rechte (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruchsrecht) gegenüber dem Vermieter geltend machen, wird er den Vermittler umgehend von diesem Umstand informiert.

Der Vermittler und der Vermieter verpflichten sich im Falle der Geltendmachung von Betroffenenrechten denjenigen, den kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann klag- und schadlos zu halten.

Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Vermittler sowie der Vermieter der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten die Informationspflichten gem. Art. 13 EU-DSGVO mit.

10. Sonstiges

Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

Der Vermieter erklärt sich einverstanden, dass seine auf der Online-Urlaubsplattform bereitgestellte/n Unterkunft/Unterkünfte auch auf weiteren thematisch ähnlichen Online-Urlaubsplattformen des Vermittlers angeboten werden dürfen sowie auf sozialen Medien präsentiert werden dürfen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vermittlungsvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt derselben nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine wirksame Bestimmung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.